Die Prinzipien der Mediation.
Im einzelnen bedeutet dies:
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, kann daher von allen Parteien jederzeit beendet werden.
Die Parteien sind für alle Informationen, die zur Klärung benötigt werden selbst verantwortlich, d.h. sie müssen die entsprechende Fachberatung selbst einholen.
Die Parteien verpflichten sich zur Offenheit und werden alle wesentlichen Informationen vollständig einbringen.
Die Parteien sichern sich gegenseitig Vertraulichkeit zu. Dies bedeutet auch den Verzicht auf eine spätere Benennung der Beteiligten als Zeugen in einem streitigen Verfahren.
Der Mediator / die Mediatorin verhält sich generell neutral (Allparteilichkeit), sorgt für einen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien und garantiert damit einen fairen Ablauf. Er / sie nimmt auf den Inhalt der Auseinandersetzung keinen Einfluss, er berät nicht, sondern stellt lediglich die Rahmenbedingungen für das Verfahren her und wacht über deren Einhaltung. Auch der Mediator / die Mediatorin ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.