Wissenswertes über Mediation.
Rechtsschutzversicherungen:
Immer mehr Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Rechtsstrei-
tigkeit mit Hilfe eines Mediators / einer Mediatorin zu lösen.
Steuerliche Behandlung von Mediationskosten:
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Mediation als außergewöhnliche
Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
§ 135 FamFG:
Seit dem 01. September 2010 kann das Familiengericht ein Informationsgespräch über Mediation
anordnen.
§ 253 Abs. 3 Zivilprozessordnung:
In einer Klageschrift soll unter anderem die Angabe enthalten sein, ob der Klageerhebung der
Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
vorausgegangen ist oder warum ein solcher Versuch unterlassen wurde.
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Wenn Sie zu diesen Punkten Informationen benötigen oder aber Fragen zu anderen Bereichen
der Mediation haben, dann nutzen Sie doch einfach mein fertiges Kontakt-Formular.